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Das Wort "Föderalismus"
stellt seit jeher einen vom Verständnis außerordentlich
unterschiedlich interpretierten Begriff dar, der gerade auch im
Rahmen der europäischen Einigung immer wieder für Unruhe
sorgt. Der französische Außenminister wies noch kurz
vor der Konferenz von Nizza darauf hin, dass Frankreich kein "föderales"
Europa wolle, während sein deutscher Kollege zuvor große
Vorteile in einer föderalen Struktur des zukünftigen Europas
gesehen hatte. Unterschiedliche politische Auffassungen oder begriffliche
Missverständnisse?
Die Vereinigten
Staaten von Amerika standen 1787 vor der Frage, die auch die Europäer
heute bewegt. Wie kann eine verfassungsmäßige Ordnung
geschaffen werden, die für die einzelnen Staaten ausreichend
Raum für "nationale" Politik bestehen, gleichzeitig
aber ein nach außen handlungsfähiges Gebilde entstehen
lässt? Die Philadelphia Convention brachte - obwohl nur mit
dem Mandat für die Entwicklung einer Freihandelszone versehen
- eine Bundesverfassung auf den Weg, die den Grundstein für
ein Vorbild demokratischer Verfassungen legte.
Schon damals
standen jene, die den Bundesstaat bzw. "Staatenverbund"
in den Mittelpunkt stellen wollten, mit jenen im Streit, deren Anliegen
ein gesunder Wettbewerb zwischen den Gliedstaaten war. Jene, die
sich damals "Föderalisten" nannten, standen für
einen starken Bundesstaat und waren damit die eigentlichen "Zentralisten".
Demgegenüber setzten sich gerade aber die "Anti-Föderalisten"
für eine dezentral ausgerichtete Verfassung ein sie
waren die eigentlichen "Föderalisten". Zu dieser
begrifflichen Verwirrung hat auch beigetragen, dass die dem zentralistischen
Milieu zuzurechenden Verfassungsväter um Madison, Hamilton
und Jay die "Federalist Papers" editierten.
Wie weiland
die Amerikaner diskutieren auch die Europäer über die
Zukunft ihres Kontinents: Sie sind sich darüber im Klaren,
dass Europa nach außen mit einer Stimme sprechen muss, im
Innern aber von seiner Vielfältigkeit lebt. Leider taugt der
Begriff des "Föderalismus" im Rahmen dieser Debatte
nicht, weil sich die begrifflichen Gegensätze bis heute erhalten
haben. Nichtsdestotrotz haben die grundsätzlichen Überlegungen,
die vor über 200 Jahren in Amerika angestellt wurden, ihre
Bedeutung bei der Beantwortung dieser Frage nicht verloren. Der
"duale Föderalismus" der USA hat sich in dieser Zeit
weiterentwickelt, aber er verteilt die Kompetenzen zwischen den
staatlichen Ebenen noch immer nach Politikfeldern. Er hat die Trennung
auf der Legislativebene durch die Volkswahl der Mitglieder der zweiten
Kammer, des Senats, durchgehalten. Es ist aber darauf hinzuweisen,
dass die Verabschiedung der US-amerikanischen Verfassung zu einem
Zeitpunkt erfolgte, als alle Gliedstaaten sich in einer strukturell
sehr ähnlichen Situation befunden haben. Insofern hatten die
Vertreter in der Convention eine gemeinsame Ausgangsbasis bei der
Verfassungsgebung.
Eine ähnliche
Situation lag auch zugrunde, als die Bundesrepublik Deutschland
nach dem zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen wurde. Verschiedene
Modelle waren für den deutschen Staat angedacht worden; am
Schluss erschien ein föderales Gebilde für die westlichen
Alliierten und die Deutschen am vertrauenswürdigsten. Allerdings
mochten die Verfassungsväter des Grundgesetzes sich in Herrenchiemsee
nicht auf einen Bundesstaat nach US-amerikanischem Vorbild verständigen.
Das Grundgesetz hat damit den Föderalismus europäischen
Typs bereits ziemlich klar vorbereitet: Institutionelle Verflechtungen
gemäß dem Grundsatz von Macht- und Einflussteilung anstelle
der US-amerikanischen -trennung: Der deutsche Bundesrat wird von
den Landesregierungen bestückt und zwingt die Länder damit
zur Zusammenarbeit und zur Zustimmung bei bundesstaatlichen Aufgaben
("kooperativer Föderalismus"). Der unitarische Bundesstaat
(Konrad Hesse) unterscheidet nach Kompetenzarten; er hat es aber
dennoch geschafft, das Paradoxon der sogenannten "Gemeinschaftsaufgaben"
in die Verfassung zu integrieren. Allerdings befanden sich auch
die deutschen Länder in der "Stunde Null" auf einer
gemeinsamen Ausgangsbasis, wodurch eine einheitliche Einteilung
der Länder in der Verfassung erleichtert wurde. Insofern war
die Einteilung der Stimmrechte pro Bundesstaat und die Einordnung
der Staatsaufgaben in Bundes- und Landeskompetenzen nur in der Sache
umstritten.
Die europäische
Einigungsbewegung und die damit entstandene Regionalpolitik der
Europäischen Gemeinschaften hat aber später dazu geführt,
dass auch andere europäische Staaten zu einer Diversifizierung
ihrer territorialen Gliederung gefunden haben. Spanien entwickelte
1978 nach der Franco-Diktatur eine Staatsordnung, die auf ganz besondere
Empfindlichkeiten in bestimmten Regionen Rücksicht nehmen musste.
Die zweite Kammer, der "Senado" ist sowohl Parlamentskammer
als auch "Kammer der territorialen Repräsentation".
Auch die spanische Verfassung unterscheidet nach Kompetenzarten,
allerdings werden den autonomen Regionen keine Kompetenztitel zugesprochen.
Die Zuständigkeiten der Regionen reichen daher nur soweit,
wie es die Autonomiestatute der jeweiligen Region zuerkennen. Damit
wird ein spezifisches Merkmal des spanischen Regionalstaates deutlich:
Die Kompetenzverteilung zwischen dem Zentralstaat und den einzelnen
Regionen ist asymmetrisch. Manche Regionen verfügen über
deutlich mehr Kompetenzen als andere. Dies ist vor allem der Tatsache
geschuldet, dass der spanische Staat nach der Ablösung von
Franco sich zwar in einer grundlegenden Umbruchsphase, nicht aber
in einer der Bundesrepublik ähnlichen "Stunde Null"
befand. Die Ausgangsbasis bei der Verfassungsgebung war damit eine
Andere.
Parallel dazu
hat nun auch das Vereinigte Königreich unter dem Stichwort
der Devolution den Nationen (und Regionen) 1998 zu neuer politischer
Macht verholfen. Auch bei der Regionalisierung des Vereinigten Königreichs
mussten die historischen Besonderheiten berücksichtigt werden.
Während Schottland, Wales und Nordirland eigene Regionalparlamente
und -regierungen erhalten haben, blieben die englischen Regionen
mehr oder weniger ohne Mitspracherechte. Aber auch zwischen diesen
dreien sind die Unterschiede gewaltig: Schottland sind sogar bei
der Besteuerung Kompetenzen zuerkannt worden, während die nordirischen
Einrichtungen weitgehend von der Entwicklung des Friedensprozesses
abhängig sind. Wales hat zwar eine eigene "Versammlung",
hat aber weniger Kompetenzen. Obwohl die Devolution als "Prozess"
(Ron Davies) bezeichnet wird, ist mehr als fraglich, ob die englischen
Regionen jemals entsprechende Kompetenzen erhalten werden. Unabhängig
von der asymmetrischen Kompetenzverteilung, hat sich das Vereinigte
Königreich der "europäischen" Aufteilung nach
Kompetenzarten angeschlossen, und auch die zweite Kammer wird keinesfalls
direkt gewählt werden - sie könnte sich aber zu einem
Regionen-Gremium entwickeln, das dem deutschen Bundesrat ähnlich
ist.
Auch Frankreich
hat seit der 1982 verabschiedeten Lois Deferre seine Erfahrungen
mit dem Regionalismus gemacht. Hier wurde indes ein symmetrisches
Modell angelegt, das den Regionen aber keine den beschriebenen Modellen
vergleichbaren Kompetenzen einräumt. Auch hat der französische
Senat seine hergebrachte Rolle behalten. In jüngster Zeit hat
vor allem die politische Situation auf der Mittelmeerinsel Korsika
wieder für Diskussionen gesorgt, inwieweit auch für Frankreich
eine neue Lösung der territorialen Gliederung sinnvoll ist.
Insofern steht der Beitrag Frankreichs für eine europäische
Territorialordnung noch nicht fest.
Dennoch geht
die Diskussion in Europa weiter: Nach Abschluss der Osterweiterung
wird die Europäische Union eine Größe erreicht haben,
die der finalité-Forderung nahe kommen dürfte. Schon
heute wird aber gefordert, nicht auf diesen Zeitpunkt mit der Erarbeitung
einer Vision für eine europäische Verfassung zu warten.
Die Grundrechtscharta des europäischen Konvents schweigt sich
über die territoriale Struktur Europas aus. Immerhin wird in
Artikel 41 das Recht auf eine gute Verwaltung erwähnt. Man
könnte vertreten, dass eine gute Verwaltung eine regional ausgerichtete,
und damit bürgernahe Verwaltung ist.
Über die
territoriale Verfassung Europas sagt das aber nichts aus. Dass eine
föderale Lösung den Interessen aller Mitgliedstaaten am
ehesten entgegenkommt, dürfte sicher sein: Denn der verfassungsrechtlich
gesicherte Verbleib von Kompetenzen auf der Ebene des Nationalstaates
beugt einem wie auch immer gearteten europäischen "Zentralismus"
am ehesten vor. Allerdings wird gerade nach unterschiedlichen Entwicklungen
in den verschiedenen europäischen Staaten eine europäische"
und wohl auch asymmetrische" föderale Lösung
am ehesten in Betracht kommen. Begriffe wie "differenzierte
Integration", "variable Geometrie" oder Europa
à la carte" deuten darauf seit längerem hin.
Der Blick auf
die US-Verfassung kann den Europäern bei dieser Diskussion
aber hilfreich sein: In der US-amerikanischen Verfassung ist festgelegt,
dass nur ausdrücklich genannte Kompetenzen dem Bund zustehen,
alle anderen den Gliedstaaten. Damit ist das "Subsidiaritätsprinzip"
bei weitem übertroffen. Nur wenige Jahre später bei der
Verabschiedung des Alien and Sedition Act, genau 1798, erwies es
sich als wirkungslos. Am Ende zählt nur die Verfassungswirklichkeit
das sollte bei der Diskussion über die Zukunft der europäischen
Einigung bedacht werden.
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