Artikel 88-1
Die Republik wirkt an den Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen
Union mit, welche aus Staaten bestehen, die sich in freier Entscheidung
und auf der Grundlage ihrer Gründungsverträge dazu entschlossen haben,
einige ihrer Befugnisse gemeinsam auszuüben.
Artikel 88-2
Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit und gemäß den Modalitäten des
am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrags über die Europäische Union
stimmt Frankreich der Übertragung von Befugnissen zu, die zur Schaffung
der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion notwendig sind. Unter
demselben Vorbehalt und gemäß den Modalitäten, die im Vertrag zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaft in seiner sich aus dem am 2. Oktober 1997
unterzeichneten Vertrag ergebenden Fassung vorgesehen sind, kann der Übertragung
von Befugnissen, die zur Festlegung der Regelungen für den freien Personenverkehr
und für die damit verbundenen Bereiche notwendig sind, zugestimmt werden.
Artikel 88-3
Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit und gemäß den Modalitäten des
am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrags über die Europäische Union
kann nur Unionsbürgern mit Wohnsitz in Frankreich das aktive und passive
Wahlrecht bei Kommunalwahlen gewährt werden. Diese Bürger dürfen weder
das Amt eines Bürgermeisters oder Beigeordneten ausüben noch an der Benennung
der Wahlmänner zum Senat und an der Wahl der Senatoren teilnehmen. Die
Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels regelt ein von beiden Kammern
im gleichen Wortlaut beschlossenes Organgesetz.
Artikel 88-4
Die Regierung legt der Nationalversammlung und dem Senat die Entwürfe
oder Vorschläge von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der
Europäischen Union, welche Bestimmungen mit Gesetzescharakter enthalten,
unmittelbar nach deren Übermittlung an den Rat der Europäischen Union
vor. Sie kann ihnen auch die anderen Entwürfe oder Vorschläge von Rechtsakten
sowie sämtliche Dokumente einer Institution der Europäischen Union unterbreiten.
Gemäß den in der Geschäftsordnung jeder Kammer festgelegten Modalitäten
können Entschließungen zu den im vorstehenden Absatz genannten Entwürfen,
Vorschlägen oder Dokumenten gegebenenfalls außerhalb der Sitzungsperioden
verabschiedet werden.
Index - Die Verfassung der französischen Republick
|