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Presseerklärung über die Sitzung des Deutsch-
Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats
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La Rochelle, 22. Mai 1992

Die Stärkung und der Ausbau der deutsch-französischen militärischen Zusammenarbeit in einer europäischen Perspektive, unter Umsetzung der gemeinsamen Initiative von Präsident Mitterrand und Bundeskanzler Kohl vom 14. Oktober 1991, standen im Mittelpunkt der Erörterungen der 7. Sitzung des Deutsch-französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats heute am 22. Mai 1997 in La Rochelle.

Auf der Grundlage der detaillierten Vorschläge, die von den beiden Verteidigungsministern ausgearbeitet wurden, hat der Rat beschlossen, einen Großverband mit europäischer Ausrichtung zu schaffen und in die Aufstellungsphase einzutreten. Die Aufstellung dieses Korps wird dazu beitragen, die Europäische Union mit Möglichkeiten des eigenen militärischen Handelns auszustatten und verdeutlicht den Willen der am Korps beteiligten Staaten, im Rahmen einer Europäischen Union, die auf längere Sicht auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik umfaßt, ihre Verantwortung auf dem Gebiet der Sicherheit und der Aufrechterhaltung des Friedens wahrzunehmen. Im Sinne dieser europäischen Perspektive laden Frankreich und Deutschland die Mitgliedstaaten der WEU ein, sich in größtmöglicher Zahl am Europäischen Korps zu beteiligen.

Nationale Beiträge zu diesem Verband berühren die bestehenden Verpflichtungen gegenüber anderen Organisationen nicht. Das Europäische Korps trägt zur Stärkung der Atlantischen Allianz bei.

Die Aufträge das Europäischen Korps stehen in der Perspektive der Europäischen Union unter Wahrung der nationalen verfassungsrechtlichen Grenzen sowie der Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen.

Das Korps wird für die gemeinsame Verteidigung der Verbündeten entsprechend Artikel 5 des Washingtoner Vertrages oder entsprechend dem Brüsseler Vertrag eingesetzt worden können. Es kann auch mit Maßnahmen der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Friedens beauftragt sowie im Rahmen von humanitären Aktionen eingesetzt werden.

Mit Wirkung vom 01. Juli 1992 wird ein Stab zur Aufstellung des Korps eingerichtet. Die Einsatzbereitschaft des Korps zumindest für die französischen und deutschen Einheiten - soll bis zum 01. Oktober 1993 erreicht werden.

Der Rat hat darüber hinaus folgende Themen erörtert: Die Umsetzung von Maßnahmen für den schrittweisen Aufbau der WEU als Verteidigungskomponente der Europäischen Union, die Stärkung der Institutionen und Strukturen der KSZE in Hinblick auf den nächsten Gipfel von Helsinki, Fragen in Zusammenhang mit der konventionellen und chemischen Abrüstung und die Nichtverbreitungspolitik. Zu diesen verschiedenen Themen wurden den Gremien der deutsch-französischen Zusammenarbeit Aufträge erteilt.

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